Die Patientin ist einfühlsam aber vollständig aufzuklären. Wenn nötig ist die Aufklärung über mehrere Termine zu verteilen; wenigstens ein Folgetermin im Intervall sollte ohnehin vereinbart werden.
Die Ovarien dürfen keineswegs entfernt werden!
Ab Erreichen der Volljährigkeit kann die Patientin eine Vaginoplastie bekommen, wenn sie sie dann möchte; vorher ist dies nicht sinnvoll, da die anschließend notwendigen Scheidendehmungsübungen und das Tragen eines Scheidenphantoms so schmerzhaft sein können, daß es den Operationserfolg in Frage stellt. Diese Verantwortung kann eine Minderjährige nicht tragen, und ihre Eltern können ihr das auch nicht abnehmen!